Lizenzbedingungen für die Newsletter-Software
SuperMailer
Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und
Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw.
genutzt wird.
Mirko Böer Softwareentwicklungen, Malachitstraße 16, 04319 Leipzig,
Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an
dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter
der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen
vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen
ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag
zustande:
1. Installation
Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der
Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine
Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten
vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation
dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert
haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen,
Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu
starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen
Datensicherungen durchzuführen.
2. Gewährleistung / Haftung
Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms
wird von der Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber gewährleistet
für den Fall der Übermittlung des Programms auf einem Datenträger die
einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit
der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen
und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen der
Datenverarbeitungsanlage erfolgt.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der
Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen
und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten
Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig
herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf
zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung
Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr
obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende
Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren
Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In
jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des
gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig
davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um
Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. Befindet
sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug,
so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung
eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in
dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. In
allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt.
Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und
Verwertungsrecht an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle
Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie
Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt
werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird
dem Lizenznehmer untersagt.
a. Abweichende Bedingungen für die Freeware-Version der Software:
Sie erkennen die Freeware-Version daran, dass beim Programmstart ein
Hinweisfenster mit dem Titel "SuperMailer Free Version" angezeigt wird.
Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die
Software genutzt werden kann.
Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der
vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Einschränkungen frei benutzt werden:
Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur
Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet
werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung,
Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.
Die kostenlose Nutzungszeit der Software ist privat und kommerziell
nicht beschränkt.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils
aktuellen Freeware Version, auch von beliebigen Hard- und
Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern,
CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs,
sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen
kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit
keine, die üblichen Entgelte für Freeware/Shareware-Programme und
-Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen,
dass es sich bei der Software um ein Freeware-Programm handelt. Eine
entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms
wird ausdrücklich untersagt.
b. Abweichende Bedingungen für die lizenzierte Version:
Sie erkennen die lizenzierte Version an dem Eintrag "Registriert für..."
beim Programmstart und/oder im Startfenster oder Info-Fenster der
Software. Während der Nutzung der Software wird die Angabe "..." durch
einen Hinweis auf den jeweiligen Lizenznehmer ersetzt.
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden
Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht,
die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort,
zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder
einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in
Form der Leihe oder Miete;
die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem
Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu
dekompilieren oder disassemblieren;
abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das
Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung
des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei
beiden Überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden
Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu
Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger
geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung
des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das
Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung
bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber
aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen entstehen.
6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu
aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige
Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der
Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert,
insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software
angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die
Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und
die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten
Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum
ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche
gekennzeichnet sind oder nicht.
8. Sonstiges
Es ist nicht gestattet SuperMailer für den Versand von
sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu
verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt
werden. Einige Beispiele für SPAM haben wir auf
dieser Seite als abschreckende Beispiele
zusammengestellt.
Leipzig, im April 2012